Maklervertrag / Bestätigung der Käuferprovision (Obj.-Nr. T7331218)
Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
Für unsere Tätigkeit ist vom Käufer bei Abschluss eines wirksamen Kaufvertrags über die Immobilie (Objekt-Nr. T7331218, Wohnung, D-73312 Geislingen an der Steige, Kaufpreis: 115.000 EUR) eine Provision (3,570% inkl. MwSt.) zuzahlen.
Damit wir für Sie wegen der genannten Immobilie tätig werden können, bitten wir Sie entsprechend § 656a BGB(Textform) unsere Beauftragung hiermit zu bestätigen. Beide Vertragsparteien erhalten diese Bestätigung entsprechend § 656a BGB als E-Mail.
Ich gebe bezüglich des mit E-Mail übermittelten Angebotes auf Abschluss eines Maklervertrages für das Objekt Etagenwohnung in 73312 Geislingen an der Steige, Objektnummer T7331218, folgende nachstehende Willenserklärung(en) ab:
Ich nehme das Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages mit Kaufinteressenten an. Durch meine Annahmeerklärung kommt der Maklervertrag zwischen mir und der Baden-Württembergischen Bank zustande. Die Widerrufsbelehrung habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen.
Ich habe die Widerrufsbelehrung vollständig gelesen und verstanden. Ich bin damit einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie mir das vollständige Objektangebot zur Verfügung stellen und damit mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie, die bereits in der Bereitstellung des vollständigen Web-Exposees liegen kann, mein Widerrufsrecht verliere.